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2QNewsletter #1 vom 19.09.2011


Vorbeugender Brandschutz -

Sicherheitskennzeichnung für Flucht- und Rettungspläne wird international.

Flucht- und Rettungspläne müssen immer dann erstellt und angebracht werden, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung einer Arbeitsstätte dies erfordern. So wollen es die Sonderbauvorschriften, die Arbeitsstättenverordnung in §4 (4) und die daraus abgeleiteten Vorschriften wie BGV A8, ASR A1.3 und ASR A2.3.

Die Sicherheitskennzeichnungen solcher Pläne sollen schon seit einiger Zeit den internationalen Normen angepasst werden. Deshalb wird die DIN 4844-3 entsprechend geändert. Die Symbole werden künftig nicht mehr nach der DIN 4844-2_2001-02 verwendet, sondern basieren dann auf der ISO 7010, entsprechend dem Entwurf der DIN 4844_2-2010-12. Auf diese Weise soll die internationale  ISO 23601 in nationales Recht einfließen.

Das bedeutet für Betreiber, Arbeitgeber und Eigentümer:
  • Bei Änderungen am Gebäude oder bei Veränderung der Brandschutz- und Notfallmaßnahmen innerhalb eines Gebäudes bzw. Betriebes müssen alle Pläne geändert  werden. Das betrifft Symbole ebenso wie Schriftgröße und Farben.

  • Alle Mitarbeiter müssen über die Bedeutung der neuen Symbole unterrichtet werden.

Solange die Norm noch nicht eingeführt ist, gelten jedoch die bisherigen Bestimmungen nach DIN 4844-3. Danach sind vorhandene Fluchtwegpläne alle 2 Jahre auf ihre Aktualität hin zu überprüfen und anzupassen.

Aber: Die internationale Regelung kann auf eigene Verantwortung schon übernommen werden, sofern die Einhaltung der bisherigen Normen nachgewiesen wird.

Wenn Sie Fragen zum neuen Fluchtwegplan haben, beraten wir Sie gerne. Zum Kontaktformular!










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