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2QNewsletter
#1 vom 19.09.2011
Vorbeugender Brandschutz - Sicherheitskennzeichnung für Flucht- und Rettungspläne wird international.
Flucht- und Rettungspläne müssen immer dann
erstellt und angebracht werden, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung
einer Arbeitsstätte dies erfordern. So wollen es die Sonderbauvorschriften, die
Arbeitsstättenverordnung in §4 (4) und die daraus abgeleiteten Vorschriften wie
BGV A8, ASR A1.3 und ASR A2.3. Die Sicherheitskennzeichnungen solcher Pläne
sollen schon seit einiger Zeit den internationalen Normen angepasst werden.
Deshalb wird die DIN 4844-3 entsprechend geändert. Die Symbole werden künftig
nicht mehr nach der DIN 4844-2_2001-02 verwendet, sondern basieren dann auf der
ISO 7010, entsprechend dem Entwurf der DIN 4844_2-2010-12. Auf diese Weise soll
die internationale ISO 23601 in
nationales Recht einfließen.
Solange die Norm noch nicht eingeführt ist, gelten jedoch die bisherigen Bestimmungen nach DIN 4844-3. Danach sind vorhandene Fluchtwegpläne alle 2 Jahre auf ihre Aktualität hin zu überprüfen und anzupassen.
Aber:
Die internationale Regelung kann auf eigene Verantwortung schon übernommen
werden, sofern die Einhaltung der bisherigen Normen nachgewiesen wird. Wenn Sie Fragen zum neuen Fluchtwegplan haben, beraten wir Sie gerne. Zum Kontaktformular! |
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