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Weil vergessene Fristen teuer sind.

Leider wissen viele Auftraggeber nicht, dass nach der Fertigstellung einer Handwerkerarbeit  die Gewährleistungsfrist beginnt. Sie dauert  - je nach Vertrag, Art und Umfang der Arbeiten -  zwischen einem halben und fünf Jahren ab Fertigstellung.

Aufgrund dieses Informationsdefizits  werden Gewährleistungsansprüche oft gar nicht angemeldet, obwohl Schäden noch während der vereinbarten Frist auftreten. Geschweige denn verfolgt jemand die Fristen und kontrolliert vor ihrem Ablauf die Mängelfreiheit der Arbeiten. Nach Ablauf der Frist kann man natürlich keine Ansprüche mehr anmelden.

In beiden Fällen bleiben Eigentümer(gemeinschaften) dann auf den Kosten für Nachbesserungen und/oder Schadenreparaturen selbst sitzen. Wie unnötig.

Die einfache Abhilfe.

Dagegen hilft nur konsequentes Gewährleistungsmanagement. Wir behalten für Sie die Fristen im Auge, führen entsprechende Kontrollen durch und veranlassen  Nachbesserungen auf Kosten der Mängelverursacher. Da sind Sie fein raus.











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